Der Bundesfinanzhof entschied, dass nur Kirchenmitglieder Kirchensteuern zahlen müssen und die Kirchen im Rahmen der Verfassung selbst bestimmen, wer Mitglied einer Kirche ist. Finanzgerichte dürfen den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen des innerkirchlichen Rechts nicht nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen.
mehrDer Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass ein Betreiber eines Solarparks, der die Anlage in Teilbereiche aufspaltet, diese veräußert, aber zentrale Einspeise- und Vergütungsfunktionen selbst behält, sich nicht auf eine Geschäftsveräußerung im Ganzen berufen kann.
mehrDas Landgericht Dortmund entschied im Wohnungseigentumsrecht über den Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zu barrierereduzierenden Baumaßnahmen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
mehrEin Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung eines von ihm bereits selbst an den Geschädigten gezahlten Schadens gegen seine Haftpflichtversicherung.
mehrFür die Prüfung der Gewinngrenze des § 7g EStG ist der steuerliche Gewinn maßgeblich, einschließlich außerbilanzieller Korrekturen wie der Hinzurechnung der Gewerbesteuer. Überschreitet dieser Gewinn die Grenze von 200.000 Euro, kann kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Leander R. Eschbach
Steuerberatungsgesellschaft
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